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Betreuung durch
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Folgende Hebammenleistungen werden von der Krankenkasse bezahlt:(Auszug aus der "Hebammenbroschüre 2010", ÖHG)Ambulante Geburt=> Entlassung aus dem Krankenhaus innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt
Vorzeitige Entlassung=> Entlassung aus dem Krankenhaus vor dem 4. Tag nach der Geburt(Tag der Geburt => Tag "0")
In diesen Fällen bezahlen die Krankenkassen täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 6. Tag nach der Geburt.
Bitte um rechtzeitige Kontaktaufnahme.Bei Betreuung durch eine Wahlhebamme erhalten Sie 80% des Kassentarifs von der Krankenkasse erstattet. |
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© 2009, Hebamme Erlacher Claudia; Impressum