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Betreuung durch
Hebammenhände

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*** Geburtsvorbereitung für Frauen oder Paare in 6 Einheiten ***

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Folgende Hebammenleistungen werden von der Krankenkasse bezahlt:

(Auszug aus der "Hebammenbroschüre 2010", ÖHG)

Ambulante Geburt

=> Entlassung aus dem Krankenhaus innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt

  • max. 2 Hausbesuche in der Schwangerschaft
  • täglich 1 Hausbesuch im Wochenbett vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt
    (Tag der Geburt => Tag "0")
  • max. 7 weitere Hausbesuche vom 6. Tag nach der Geburt bis zur 8. Woche postpartal unter besonderen Umständen
    (z.B. Stillschwierigkeiten, Nahtprobleme, etc.)

Vorzeitige Entlassung

=> Entlassung aus dem Krankenhaus vor dem 4. Tag nach der Geburt
(Tag der Geburt => Tag "0")

Bei Kaiserschnittentbindungen, Frühgeburten und Mehrlingsgeburten gilt eine Entlassung aus dem Krankenhaus vor dem 6. Tag nach der Geburt als vorzeitige Entlassung.
In diesen Fällen bezahlen die Krankenkassen täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 6. Tag nach der Geburt.
  • max. 7 weitere Hausbesuche vom 6. Tag nach der Geburt bis zur 8. Woche postpartal unter besonderen Umständen
    (z.B. Stillschwierigkeiten, Nahtprobleme, Nabel des Neugeborenem, etc.)

Bitte um rechtzeitige Kontaktaufnahme.


Bei Betreuung durch eine Wahlhebamme erhalten Sie 80% des Kassentarifs von der Krankenkasse erstattet.

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HebammenBroschüre

© 2009, Hebamme Erlacher Claudia;    Impressum